Die
Grundausbildung
gliedert sich in drei Stufen:
1. L-Schein
Lernausweis, Grundkurs
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2. A-Schein
Beschränkter Luftfahrerschein
40 Höhenflüge
Theorieausbildung, DHV-Prüfung
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3. B-Schein
Unbeschränkter Luftfahrerschein
Theoriefortbildung, DHV-Prüfung
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Umsteigerkurse
für Drachenflieger, die Gleitschirm fliegen wollen
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Weiterführende
Kurse und
Veranstaltungen
» Frühjahrstraining
» Sicherheitstraining
» Trekking in
Südtirol
» Thermikkurs in den
Vogesen
(B-Praxisausbildung)
» Tandemausbildung
» Rettungsgeräte-Lehrgang
» Packservice für Rettungsgeräte
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Gleitschirmfliegen
erfordert unbedingt eine
qualifizierte Ausbildung. Sie macht schon am Anfang viel Spaß, und
die grundlegende Flugtechnik wird meist schnell erlernt. Dennoch
darf nicht übersehen werden, dass sich ein sicherer Pilot ein
umfangreiches Wissen aneignen muss, um in den vielen verschiedenen
Situationen richtig entscheiden und handeln zu können. Um die
immer leistungsstärker werdenden Geräte sicher zu beherrschen, ist
Übung erforderlich.
Wie auch bei anderen Luftsportarten braucht ein
Gleitschirmflieger in Deutschland einen staatlichen
Luftfahrerschein und eine entsprechende Ausbildung, um frei
fliegen zu dürfen. Dieser Luftfahrerschein wird vom Fachverband (DHV)
nach abgeschlossener Prüfung zunächst beschränkt, nach
entsprechender Fortbildung dann unbeschränkt erteilt. Darauf
aufbauend gibt es noch weitere Berechtigungen, z.B. für
Schleppstarts und Passagierfliegen. Zum Erhalt der Lizenz muss
lediglich alle drei Jahre ein Überprüfungsflug von einem
Fluglehrer bestätigt werden. Eine weitere
Möglichkeit besteht darin, selbst zehn Flüge innerhalb der letzten
36 Monate im Flugbuch zu dokumentieren.
Die theoretische und praktische Ausbildung muss in einer speziell
zugelassenen Luftfahrerschule absolviert werden. Die deutsche
Ausbildung schneidet im internationalen Vergleich sehr gut ab und
ist in allen anderen Ländern anerkannt. Für Deutsche ist diese Art
der Ausbildung verpflichtend.
Anmerkung:
In vielen österreichischen und manchen deutschen Flugschulen
werden nach dem L-Schein und 10 Höhenflügen, die Bestandteil der
Ausbildung zum beschränkten Luftfahrerschein sind, D-Scheine (in
Österreich Ö-Scheine) ausgestellt. Damit wird den Schülern erlaubt,
ohne Fluglehrerbetreuung zu fliegen. Wir stimmen mit dieser
Lehrmeinung nicht überein und wollen Ihnen bis zum letzten Flug
vor der Prüfung gute und wichtige Tipps geben. Deshalb ist dieser
Schein für uns bedeutungslos. |